Gasprüfung nach G607
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet hat, muss zukünftig alle zwei Jahre seine Gasanlage prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der im Juni 2024 in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 19. Juni 2025, diese Prüfung nachzuholen.
Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der professionelle Check ist somit eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607, das die Anforderungen an die Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt. Deshalb spricht man auch von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung nach G 607“. Nach erfolgreicher Gasprüfung wird eine neue Prüfplakette am Freizeitfahrzeug angebracht – und das Ergebnis in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch) eingetragen.